Stand Januar 2023, Änderungen vorbehalten. Nennschluss für alle Prüfungen 4 Wochen vor Termin, Nenngeld ist gleich Reuegeld.
Nenngelder sind auf das Konto des Südwestklubs bei der Bankverbindung: Volksbank Alzey-Worms, Swift-BIC GENODE61AZY, IBAN DE30 5509 1200 0025 2872 07 unter Nennung des Hundes zu überweisen. Nenngelder bitte nicht vor dem Nennschluss überweisen. Nichtmitglieder zahlen ein um 50 % erhöhtes Nenngeld.
Nennungen ohne Nenngeld, bzw. Nachweis über eine Überweisung auf das Vereinskonto sowie unleserlich und unvollständig ausgefüllte Nennungsformulare werden ab sofort nicht berücksichtigt.
Für Verbandsprüfungen sollten mindestens drei Meldungen vorliegen. Klubmitglieder haben bei DERBY und Solms Vorrang. Bei hoher Nennzahl, bei weiterem Bedarf oder durch eventuelle Corona-Bestimmungen können zusätzliche Prüfungen angeboten werden.
Mit der Nennung zu den Prüfungen und Veranstaltungen wird der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten zugestimmt, soweit es für Vereins-/Verbandszwecke erforderlich ist, ebenso der Veröffentlichung von Fotos und Videos, die im Rahmen von Vereinsveranstaltungen angefertigt werden und auf der Vereins-, Verbandshomepage oder in Handreichungen, Schriften und Beiträgen in Mitglieder-Verbandszeitschriften veröffentlicht werden (vgl. Datenschutzhinweis unter www.dk-suedwest.de).
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